Die Behandlungskosten
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Privatversicherte Patienten, gesetzlich versicherte Patienten mit privater Zusatzversicherung (sofern die Leistungen des Heilpraktikers mitversichert sind) sowie Beihilfe berechtigte Patienten, erhalten meine Leistungen auf Rechnung. Die Höhe der Rechnung orientiert sich an dem Behandlungsaufwand für die jeweiligen Therapieeinheiten, diese werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker(GebüH)/GOÄ/Hufelandverzeichnis abgerechnet.
Die Kosten werden in der Regel voll oder zu prozentualen Anteilen übernommen (je nach Versicherungstarif).
Mit der gesetzlichen Krankenkasse darf ich als Heilpraktiker nicht abrechnen.
Die Behandlungskosten für gesetzlich versicherte Selbstzahler:
Erstbehandlung: 80 €
Folgebehandlungen: 45 €